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Ausbildung begonnen? Jetzt ist der beste Zeitpunkt, dein Einkommen abzusichern

Berufsunfähigkeitsversicherung - Auszubildende informiert sich

Im August und September haben wieder viele junge Leute im Kreis Heinsberg ihre Ausbildung angefangen. Mit dem ersten eigenen Gehalt stellt sich eine Frage, die in dem Alter kaum jemand stellt: Wovon lebst du, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst? Die Antwort fällt ausgerechnet für Berufsanfänger unangenehm aus. Genau deshalb lohnt es sich, sie jetzt zu kennen.

Die ersten anderthalb Jahre sind abgesichert

Wenn du krank wirst, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt zunächst sechs Wochen weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld. Für dieselbe Krankheit gibt es das höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die sechs Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden. In der Regel bleiben also rund 72 Wochen Krankengeld (§ 48 SGB V).

Das Krankengeld liegt unter deinem bisherigen Nettoverdienst. Diese Lücke lässt sich mit einer Krankentagegeldversicherung schließen, und in jungen Jahren kostet das wenig. Bis hierhin ist die Lage beherrschbar. Kritisch wird es danach.

Nach 78 Wochen: Was der Staat leistet – und was nicht

Bist du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig, endet das Krankengeld. An seine Stelle kann die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung treten. Sie hängt an drei Bedingungen.

Erstens an der Wartezeit. Du musst mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein (§ 50 SGB VI) und zusätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben (§ 43 SGB VI). Als Azubi im ersten Lehrjahr erfüllst du beides noch nicht.

Es gibt Ausnahmen, und die gehören zur Wahrheit dazu: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt. Dasselbe gilt, wenn du innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende deiner Ausbildung voll erwerbsgemindert wirst und in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 53 SGB VI). Für Berufsanfänger ist die gesetzliche Absicherung also nicht gleich null. Sie hängt aber davon ab, wie und wann du erkrankst – und darauf hast du keinen Einfluss.

Zweitens am Maßstab. Die Rentenversicherung fragt nicht, ob du deinen erlernten Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du überhaupt noch arbeiten kannst, in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter drei Stunden täglich gibt es die volle Erwerbsminderungsrente, bei drei bis unter sechs Stunden die halbe. Wer sechs Stunden oder mehr schafft, bekommt nichts. Als Dachdecker mit kaputtem Rücken kannst du deinen Beruf verlieren und trotzdem leer ausgehen, weil du theoretisch noch sechs Stunden im Sitzen arbeiten könntest.

Drittens an der Höhe. Wer 2024 neu in die Erwerbsminderungsrente kam, erhielt im Durchschnitt rund 1.041 Euro im Monat. Das ist der Schnitt über alle Versicherten, also auch über Menschen mit jahrzehntelanger Beitragszahlung. Wer erst zwei oder drei Jahre eingezahlt hat, liegt deutlich darunter.

Wie wahrscheinlich ist dieser Fall? Die Deutsche Aktuarvereinigung hat die Daten privat abgesicherter Personen ausgewertet: Danach wird etwa jeder Vierte im Lauf des Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die Zahl stammt aus der Versicherungswirtschaft und bezieht sich auf privat Versicherte, nicht auf alle Erwerbstätigen. Das relativiert sie, macht sie aber nicht klein: Auch die Deutsche Rentenversicherung verzeichnet Jahr für Jahr rund 160.000 neue Erwerbsminderungsrenten. Die häufigste Ursache sind heute psychische Erkrankungen, nicht der klassische Arbeitsunfall.

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung anders macht

Der entscheidende Unterschied liegt im Maßstab. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach deinem zuletzt ausgeübten Beruf. Sie zahlt, wenn du diesen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu weniger als der Hälfte ausüben kannst. Ob du theoretisch etwas anderes könntest, spielt bei guten Tarifen keine Rolle. Die vereinbarte Rente wird dann in voller Höhe gezahlt.

Über die eigentliche Rente bei Berufsunfähigkeit hinaus sind bei der NÜRNBERGER z.B. noch folgende Bausteine abschließbar:

Leistungsbaustein AU Beitragsschutz

Wenn Du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bist, kannst Du ab dem darauffolgenden Monatsersten die Zahlung der Beiträge für Deine BU-Versicherung für bis zu 6 Monate aussetzen.

Leistungsbaustein AU Rente

Du erhältst eine AU-Rente, wenn Du schon mindestens 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig warst und ein Facharzt bescheinigt, dass Du voraussichtlich 6 Monate arbeitsunfähig sein wirst. Oder Du erhältst eine AU-Rente, wenn Du schon 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bist ohne berufsunfähig zu sein. Du kannst die AU-Rente bis zu 36 Monate erhalten. Diese ist genauso hoch wie die versicherte BU-Rente.

Warum der Zeitpunkt zählt

Zwei Argumente sprechen für einen frühen Abschluss.

Der Gesundheitszustand. Vor dem Vertrag steht die Gesundheitsprüfung. Mit 17 oder 18 hast du meist wenig vorzuweisen. Ein paar Jahre später können eine Rückenbehandlung, eine Psychotherapie oder eine Knie-OP nach einem Sportunfall dazu führen, dass der Versicherer einzelne Krankheiten vom Schutz ausnimmt, einen Beitragszuschlag verlangt oder den Antrag ganz ablehnt.

Der Monatsbeitrag. Er richtet sich nach deinem Alter bei Abschluss und bleibt anschließend stabil. Wer früh einsteigt, zahlt Monat für Monat weniger.

Der Vollständigkeit halber gehört ein Gegenargument dazu: Wer mit 18 abschließt, zahlt über die gesamte Laufzeit insgesamt mehr Beiträge als jemand, der mit 30 einsteigt – einfach weil er zwölf Jahre länger versichert ist. Der Vorteil des frühen Abschlusses liegt also nicht darin, unterm Strich Geld zu sparen. Er liegt darin, den Schutz überhaupt und zu guten Konditionen zu bekommen. Und darin, dass zwölf Jahre ohne Absicherung zwölf Jahre mit offenem Risiko sind.

Die Verbraucherzentrale sieht es ähnlich: Für Auszubildende habe der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung höchste Priorität, echte Alternativen gebe es nicht.

Worauf du beim Vertrag achten solltest

Höhe der Rente. Sie sollte sich nicht am heutigen Ausbildungsgehalt orientieren, sondern an dem Einkommen, das du später brauchst.
Laufzeit. Der Schutz sollte bis zum regulären Rentenalter laufen, nicht bis 60 oder 62. Berufsunfähigkeit trifft überdurchschnittlich oft die letzten Berufsjahre.
Nachversicherungsgarantie. Damit kannst du die Rente später erhöhen, etwa bei Ausbildungsabschluss, Gehaltssprung, Heirat oder Hauskauf, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer darf dich dann nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du nie ausgeübt hast.
Vorerkrankungen. Wenn du schon etwas vorzuweisen hast, stelle keinen Antrag ins Blaue. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorher, ob und zu welchen Bedingungen du versicherbar bist – ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.


Sprich mit uns, bevor du unterschreibst

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Vertrag, den man nebenbei online abschließt. Die Gesundheitsfragen wollen sorgfältig beantwortet werden, und die Bedingungen unterscheiden sich stärker, als es der Beitrag vermuten lässt.

Wir beraten dich dazu unverbindlich, in Waldfeucht oder bei dir vor Ort. Als Agentur der NÜRNBERGER vermitteln wir die Produkte dieses Versicherers; was das für die Beratung bedeutet, erklären wir dir offen im Gespräch.

Telefon: 02455 920033 E-Mail: info@schmitz-finanz.de

Quellen: § 3 EntgFG, §§ 48 SGB V, §§ 43, 50, 53 SGB VI; Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht 2024; Deutsche Aktuarvereinigung, „Jeder Vierte wird berufsunfähig“ (2018); Verbraucherzentrale, „Zum Start in Ausbildung oder Job: Welche Versicherungen brauche ich?“. Stand: September 2026.